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Allgemeine Bestimmungen und Verhaltensregeln

Artikel 1 Zugang.

  1. Business Complex GREENPARC Bleiswijk hat Kameraüberwachung. Bei der Eingabe des Geschäftskomplexes stimmt der Besucher der Speicherung/Absorption seiner Bewegungen zu.
  2. Business Complex Greenparc Bleiswijk ist nur für den Zielverkehr zugänglich.
  3. Jeder ist verpflichtet, sich auf den ersten Antrag eines Sicherheitsbeauftragten oder Vorgesetzten zu legitimieren und diese ordnungsgemäß zu informieren.
  4. Die Person, die den Geschäftskomplex betritt, tut dies auf eigene Gefahr.

Artikel 2 Verhalten auf dem Geschäftskomplex.

  1. V.v.E. Greenparc Bleiswijk verwendet einen Erzwingungs Prozess, der für jeden, der sich im Geschäftskomplex befindet, unabhängig von seiner Rolle oder Funktion gilt.
  2. Jeder muss sich auf den Straßen und Begründung des Geschäftskomplexes GREENPARC Bleiswijk gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, der Straßen Verkeersreglement und der Geschäftsordnung und Verkehrszeichen Verhalten.
  3. Jeder sollte die Straßen nur in Übereinstimmung mit dem Bestimmungsort und den Anweisungen benutzen.
  4. Jede Person, die, ob als Augenzeuge, in irgendeiner Weise in eine Straftat, Unfall oder Schadenfall in den Geschäftskomplex beteiligt ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Sicherheitsbeauftragte oder Supervisor des Vorfalls informiert gebracht wird.
  5. Wer dem Eigentum Dritter Schaden zufügt, muss dies schriftlich innerhalb von 24 Stunden per e-Mail melden: VVE@greenparcbleiswijk.nl. Bei Fahrlässigkeit wird der Nachweis-onderzoekskosten vom gesetzlichen Vertreter der Sache zurückerstattet.

Artikel 3 Höchstgeschwindigkeit.

  1. Unbeschadet der auf eine untere Grenze angegebenen Geschwindigkeitsgrenzen ist es verboten, auf den Straßen mit einer höheren Geschwindigkeit als 30 km/h zu fahren.

Artikel 4 Priorität.

  1. Fahrzeuge im Dienste von Krankenwagen, Feuerwehr, Polizei oder Sicherheit, wenn und soweit Sie optische und/oder akustische Signale verwenden, müssen zu jeder Zeit Vorrang vor anderen Verkehr. Der andere Verkehr ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der freie Durchgang gewährleistet ist. Die Beihilfeleistungen dürfen nicht der Höchstgeschwindigkeit unterliegen, wenn eine solche Zuwiderhandlung für die Erfüllung der fraglichen Aufgabe erforderlich ist.

Artikel 5 Überwachung und Kontrolle.

  1. Der Sicherheitsbeauftragte oder Vorgesetzte ist befugt, das Feld auf die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften zu überprüfen.
    • Kontrolle von und in Fahrzeugen ist immer erlaubt.
    • Kontrolle des Besitzes oder der Verwendung von Drogen/Alkohol ist immer von Park Manager oder Security Officer erlaubt.
  2. Der V.v.E. hat das Recht, die Bestimmungendieser Verordnung zu entfernen oder zu beseitigen. Auf Kosten und Gefahr des Täters. Die v. v. E ist unbeschadet des Rechts, eine Strafe oder Schäden zu berechnen.

Artikel 6 Verbote.

Es ist nicht erlaubt;

  • In Fahrzeugen zu bleiben;
  • Fahrzeuge vor Ort zu Parken für mehr als 3 Stunden, außer an den angegebenen Stellen;
  • Das anbieten von Fahrzeugen auf dem Geschäftskomplex zum Verkauf oder für mehr als 8 Stunden an aufeinanderfolgenden Werktagen außer mit schriftlicher Genehmigung des Park Managers oder des V.v.E. nach mündlicher oder schriftlicher Summierung Eigentümer/Benutzer, um das Fahrzeug sofort zu entfernen;
  • Fahrzeuge auf dem Gelände zu waschen oder zu reparieren, Kraftstoff zu tanken oder zu übertragen, oder Öl usw. zu wechseln, ausgenommen an bestimmten Orten;
  • Kühl Kraftmaschinen an oder vor Ort Fahrzeuge, die nicht am geeigneten Ort sind;
  • Auf den Straßen zu werfen, zu fallen oder zu verlassen und frei zugängliche Gebiete, Stoffe oder Gegenstände, die für den Verkehr schädlich oder schwerfällig sind;
  • Einsatz von Treppen, Rollschuhen, Rollschuhen und dergleichen ohne schriftliche Genehmigung des Park Managers.

Artikel 7 Sanktions Verbote.

Sanktionen:

  1. Im Gegensatz zu den vorgenannten Artikeln ist der Sicherheitsbeauftragte oder Vorgesetzte berechtigt, eine Sanktion zu verhängen. Der Strafbetrag muss eingehaltenwerden, für den der Empfangsnachweis vorgelegt wird.
  2. V.v.E. Greenparc Bleiswijk ist berechtigt, das fahren falsch geparkter Fahrzeuge (Laufrad Klemme) zu behindern. Das Hindernis wird aufgehoben, nachdem Barzahlung Der verhängten Geldbuße oder Kostenentschädigung durch den Eigentümer oder den Fahrer/Benutzer an die Sicherheitsbeamten.
  3. Im Gegensatz zu den vorgenannten Artikeln ist der V.v.E. berechtigt, das Fahrzeug, den Gegenstand oder die an einen anderen Ort gebrachten Stoffe zu übertragen oder zu haben. Alle Kosten trägt der Täter/Eigentümer.
  4. Reklamationen/Einwendungen gegen die Auferlegung von Sanktionen oder Geldbußen sind nicht möglich.

Artikel 8 Katastrophen und Unfälle.

Katastrophen:

Katastrophen, Schäden oder gefährliche Situationen bei Business Complex GREENPARC Bleiswijk kann gemeldet werden, um Alarm-Sicherheit 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.

Telefonnummer: 0184 434100

Für Notfall Unfälle und lebensbedrohliche Katastrophen:

Call: 112

Für optimale Pflege:
Halten Sie die Verbindung in Position.
Befolgen Sie die Anweisungen des Bedieners.

Fragen Sie einen Zuschauer – Kollegen UGS-Punkt oder zum nächstgelegenen Tor, so dass Notfalldienste schnell vor Ort verwaltet werden.